Auswirkungen der Teilrevision des Waffengesetzes auf Privatpersonen
Die am 19. Mai 2019 vom Schweizer Stimmvolk angenommene Teilrevision des Waffengesetzes trat per 15. August 2019 in Kraft und birgt eine Vielzahl von Änderungen. Zentral sind die Verschiebung bislang erwerbsscheinpflichtiger Waffen in die Kategorie der verbotenen Waffen sowie Verbote im Zusammenhang mit Ladevorrichtungen. Um insbesondere den Zugang zu sportlich genutzten Waffen nicht übermässig zu erschweren, wurden sodann die Regelungen für den Erhalt kantonaler Ausnahmebewilligungen überarbeitet. Während die neuen Verbote primär den künftigen Erwerb betreffen, sind bestehende Besitzverhältnisse weniger stark tangiert.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ausgangslage und Umfang der Betrachtung
- 2. Die Teilrevision
- 2.1. Das bisherige Recht
- 2.1.1. Verbotene Waffen
- 2.1.2. Bewilligungspflichtige Waffen
- 2.1.3. Meldepflichtige Waffen
- 2.2. Die Änderungen
- 2.2.1. Waffen
- 2.2.1.1. Ordonnanzwaffen
- 2.2.1.2. Kurze halbautomatische Handfeuerwaffen
- 2.2.1.3. Verbote über eingesetzte Ladevorrichtungen (Magazine)
- 2.2.2. Erwerb von Ladevorrichtungen (Magazinen)
- 2.2.3. Änderungen bei den kantonalen Ausnahmebewilligungen
- 2.2.3.1. Sportliches Schiessen
- 2.2.3.2. Sammlertätigkeit
- 2.3. Auswirkungen auf den gegenwärtigen Besitz von Waffen
- 3. Abschliessende Gedanken
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