Klimaverträgliche Finanzflüsse
Wirkungsorientierte Massnahmen unter geltendem Recht
Gemäss dem Pariser Übereinkommen sind staatliche und private Finanzflüsse klimaverträglich auszurichten. Das geltende Recht verpflichtet die Finanzmarktakteure lediglich punktuell, diese Zielsetzung in ihre Entscheidprozesse einzubeziehen. Es besteht vielmehr die Erwartung, dass die betroffenen Marktteilnehmer eigenständig Massnahmen einleiten, um zu einer klimafreundlichen Ausgestaltung der Finanzflüsse beizutragen. Der Beitrag legt dar, dass die Finanzmarktakteure bereits unter dem geltenden Finanzmarktrecht verschiedene Instrumente haben, um dieser Erwartung nachzukommen. Insbesondere steht es ihnen frei, bei der Formulierung ihrer Strategie und der Ausgestaltung ihrer Geschäftsprozesse die Auswirkungen ihrer Entscheide und Aktivitäten auf das Klima einzubeziehen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Ausgangslage
- II. Grundlagen
- 1. Terminologie
- a. Pariser Übereinkommen
- b. Klimarisiken
- c. Klimawirkungen
- d. Klimaverträgliche Finanzflüsse
- e. Klimaverträglichkeitstests
- f. Transparenz
- 2. Rechtlicher Rahmen
- a. Klimarisiken
- b. Klimawirkungen
- c. Transparenz
- 3. Internationale Entwicklungen
- a. EU-Aktionsplan
- b. Nationale Initiativen
- c. Internationale Standardsetter
- 4. Fazit
- III. Institutsbezogene Massnahmen
- 1. Klimarisiken als Steuerungsinstrumente
- 2. Ausschlüsse, Gewichtung und Engagement
- 3. Einführung von Schattenpreisen
- 4. Messung und Offenlegung
- 5. Fazit
- IV. Kundenbezogene Massnahmen
- 1. Klimafreundliche Anlagen
- 2. Abfragen von Präferenzen
- 3. Setzen von Anreizen
- 4. Fazit
- V. Massnahmen von Behörden und Verbänden
- 1. Behördliche Massnahmen
- 2. Rolle der Branchenorganisationen
- 3. Branchenvereinbarungen
- VI. Ergebnis
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