Gesundheitsschutz auf COVID-19-Stationen
Damit es in der Gesundheitsversorgung während der SARS-CoV-2-Pandemie nicht zu Personalengpässen kommt, hat der Bundesrat für Spitalabteilungen, die infolge der COVID-19-Erkrankungen eine massive Zunahme der Arbeit erfahren, das Arbeitsgesetz betreffend Arbeits- und Ruhezeiten für die Dauer der ausserordentlichen Lage sistiert. Der vorliegende Beitrag fasst den Stand der Forschung zu überlangen und irregulären Arbeitszeiten zusammen und entwirft basierend darauf eine Auslegung von Art. 10a Abs. 5 COVID-19-Verordnung 2.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einführung in die Thematik
- 2. Anwendungsbereich des Arbeitsgesetzes
- 2.1. Sachlicher Anwendungsbereich
- 2.2. Persönlicher Geltungsbereich
- 2.3. Zwischenfazit für Spitalabteilungen
- 3. Verbot der Überbeanspruchung von Arbeitnehmenden
- 3.1. Arbeitszeiten in Spitalabteilungen
- 3.1.1. Wöchentliche Höchstarbeitszeit und Nachtarbeit
- 3.1.2. Überzeitarbeit
- 3.1.3. Damit verbundene gesundheitliche Risiken
- 3.2. Ruhezeiten in Spitalabteilungen
- 3.2.1. Mindestpausen und Ruhezeiten
- 3.2.2. Zusätzlicher freier Halbtag bei Verlängerung der Arbeitswoche
- 3.2.3. Damit einhergehende gesundheitliche Risiken
- 3.3. Irreguläre Arbeitszeiten
- 3.3.1. Schichtarbeit
- 3.3.2. Pikettdienst
- 3.3.3. Damit einhergehende gesundheitliche Risiken
- 3.4. Gesundheitsschutz im Gesundheitswesen
- 3.5. Auslegung von Art. 10a Abs. 5 COVID-19-Verordnung 2
- 4. Zusammenfassung
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