Bluttat im Niederdorf – früheres Urteil bestätigt
BGer – Ein Solothurner Neonazi, der Anfang Mai 2012 im Zürcher Niederdorf auf einen Mann geschossen haben soll, wird von Deutschland an die Schweiz ausgeliefert. Seine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen unzähligen früheren Delikten hat das Bundesgericht bestätigt. (Urteil 6B_164/2012)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare