Chômeur sanctionné après un retard de postulation
BGer – Das Bundesgericht verschärft die Massnahme gegen einen arbeitslosen Neuenburger, der zwei Bewerbungen drei Tage zu spät eingereicht hatte. Die von der kantonalen Justiz ausgesprochene Einstellung der Arbeitslosenentschädigung für 16 Tage wird auf 25 Tage erhöht. (Urteil 8C_225/2023) (cs)
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