Beschwerde von Swisscom gutgeheissen
BGer – Das Bundesgericht heisst die Beschwerde von Swisscom im Zusammenhang mit einem Entscheid der Wettbewerbskommission (WEKO) von 2015 gut. Die WEKO hatte gegen Swisscom wegen Verletzung des Kartellrechts bei einer Ausschreibung der Schweizerischen Post von 2008 eine Sanktion von über 7 Millionen CHF verhängt. Das Bundesgericht hebt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auf, mit dem dieses den Entscheid der WEKO weitestgehend bestätigt hat. (Urteil 2C_698/2021)
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